Wer nach einem Handywechsel die ePA-App neu einrichten muss, verliert dadurch nicht automatisch seine elektronische Patientenakte. Die Akte wird von der Krankenkasse bereitgestellt und nicht ausschließlich auf dem bisherigen Smartphone gespeichert; auf dem neuen Gerät muss jedoch der sichere Zugang erneut eingerichtet beziehungsweise das Gerät registriert werden, wie die Redaktion von Techify.de berichtet, unterscheiden sich die konkreten Schritte je nach Anbieter.
Entscheidend sind dabei drei Dinge: die GesundheitsID, die Registrierung des neuen Smartphones und das von der jeweiligen Krankenkasse verwendete Identifizierungsverfahren. Je nach Kasse werden dafür etwa die elektronische Gesundheitskarte mit PIN, der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, ein bereits eingerichteter Sicherheitscode oder ein anderes zugelassenes Identifizierungsverfahren verwendet. Das Bundesgesundheitsministerium bestätigt, dass Versicherte ihre GesundheitsID von ihrer Krankenkasse erhalten und sich dafür unter anderem mit Personalausweis und PIN oder eGK und PIN authentifizieren können.
Die ePA selbst muss nach dem Smartphone-Wechsel nicht neu angelegt werden
Die elektronische Patientenakte ist nicht mit einer gewöhnlichen App-Datenbank gleichzusetzen, die ausschließlich im Speicher des Telefons liegt. Die ePA wird von der Krankenversicherung bereitgestellt; die jeweilige ePA-App dient Versicherten als gesicherter Zugang zur Akte. Über sie können Dokumente eingesehen, hochgeladen, verborgen oder gelöscht und weitere Einstellungen verwaltet werden.
Der Smartphone-Wechsel betrifft deshalb in erster Linie den Zugang zur Akte und die Gerätebindung – nicht die Existenz der ePA selbst.
Gematik beschreibt die ePA als zentralen digitalen Speicherort für Gesundheitsdaten. Seit dem 1. Oktober 2025 müssen medizinische Einrichtungen die ePA im Versorgungsalltag nutzen; für gesetzlich Versicherte wurde sie grundsätzlich automatisch angelegt, sofern kein Widerspruch erfolgte.
„Die neue ePA für alle wird automatisch für gesetzlich Versicherte angelegt – ein Antrag ist nicht mehr nötig.“
(gematik, Informationsseite „ePA für alle“)
Ein neues Smartphone bedeutet daher nicht, dass medizinische Dokumente erneut von Ärzten oder Krankenhäusern beschafft werden müssen. Erneuert werden muss vielmehr die Berechtigung des Geräts, über die Kassen-App auf die vorhandene Akte zuzugreifen.

So läuft die Einrichtung auf dem neuen Smartphone grundsätzlich ab
Eine bundesweit identische Benutzeroberfläche gibt es nicht, weil die Krankenversicherungen ihre eigenen ePA-Angebote beziehungsweise Apps bereitstellen. Gematik führt eine Übersicht der Angebote gesetzlicher und privater Krankenversicherer.
Der typische Ablauf sieht so aus:
- Die offizielle ePA- oder Kassen-App der eigenen Krankenversicherung auf dem neuen Smartphone installieren.
- Mit dem bereits bestehenden Benutzerkonto beziehungsweise den von der Kasse vorgesehenen Zugangsdaten anmelden.
- Das neue Gerät als vertrauenswürdiges beziehungsweise registriertes Gerät bestätigen.
- Falls verlangt, die Identität erneut mit GesundheitsID, eGK und PIN, Online-Ausweis oder einem anderen zugelassenen Verfahren bestätigen.
- Die ePA innerhalb der App wieder öffnen und die Registrierung abschließen.
Wie konkret diese Schritte umgesetzt werden, zeigt beispielsweise die Mobil Krankenkasse. Nach Installation der ePA-App auf dem neuen Gerät und Anmeldung mit den Zugangsdaten erkennt das System nach Angaben der Kasse das neue Gerät. Anschließend wird eine sichere Identifizierung durchgeführt und die Registrierung bestätigt.
Auch VIACTIV beschreibt den Gerätewechsel ähnlich: Versicherte installieren die ePA-App auf dem neuen Smartphone und wählen beim ersten Start die Anmeldung auf diesem Gerät, wenn bereits eine GesundheitsID vorhanden ist.
Was passiert mit der GesundheitsID?
Die GesundheitsID nach dem Handywechsel ist besonders relevant, weil sie als digitale Identität für Anwendungen der Telematikinfrastruktur eingesetzt wird. Gematik beschreibt sie als digitalen Zugang, über den sich Versicherte per Smartphone unter anderem bei der elektronischen Patientenakte anmelden können.
„Digitale Identitäten ermöglichen es Versicherten, sich dann über ihr Smartphone in Apps wie das E-Rezept oder die elektronische Patientenakte einzuloggen.“
(gematik zur GesundheitsID)
Die GesundheitsID wird von der Krankenversicherung bereitgestellt. Bei einem neuen Smartphone kann deshalb eine erneute Gerätebindung oder Bestätigung notwendig werden. Welche Methode dafür angeboten wird, hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab.
Bei der Techniker Krankenkasse wird die GesundheitsID beispielsweise über TK-Ident verwaltet. Versicherte können sich dort nach aktuellen TK-Angaben unter anderem mit einer elektronischen Gesundheitskarte oder einem Personalausweis mit Onlinefunktion und den jeweiligen PINs registrieren.
Muss die PIN nach einem Handywechsel neu beantragt werden?
Ein Smartphone-Wechsel und eine neue Gesundheitskarte sind zwei unterschiedliche Vorgänge. Eine bereits vorhandene PIN der elektronischen Gesundheitskarte gehört zur Karte und nicht zum Smartphone.
Bei der Barmer ist ausdrücklich geregelt, dass eine neue PIN erforderlich wird, wenn eine neue Gesundheitskarte ausgegeben wurde. Die Barmer nennt die PIN unter anderem als Zugangsmöglichkeit für ihre elektronische Patientenakte Barmer eCare und für die E-Rezept-App.
„Wenn Sie eine neue Gesundheitskarte von der Barmer erhalten, benötigen Sie auch eine neue PIN.“
(Barmer, Informationen zur PIN der elektronischen Gesundheitskarte)
Ein bloßer Austausch des Telefons ist damit nicht dasselbe wie der Austausch der eGK. Allerdings kann die bestehende eGK-PIN beim Einrichten des neuen Smartphones erneut benötigt werden, wenn die Krankenkasse dieses Verfahren für die Identifikation verwendet. Das Bundesgesundheitsministerium nennt eGK plus PIN ausdrücklich als eine Möglichkeit zur Authentifizierung für die GesundheitsID.
Was passiert mit dem alten Smartphone?
Hier unterscheiden sich die Systeme der Krankenkassen.
Bei der Techniker Krankenkasse ist die TK-App an ein registriertes Mobilgerät gekoppelt. Nach Angaben der TK wird beim Registrieren eines neuen Smartphones die Geräteregistrierung auf dem alten Smartphone gelöscht. Aktuell könne die TK-App aus Sicherheitsgründen nur auf einem entsprechend registrierten Endgerät verwendet werden.
Wer das alte Gerät verkauft, verschenkt oder zur Reparatur abgibt, sollte die jeweiligen Sicherheits- und Geräteverwaltungsfunktionen seiner Krankenkasse deshalb vorab kontrollieren.
Bei Barmer funktioniert das Verfahren anders. Dort gibt es ein definiertes „Sicherheitsgerät“, über das Anmeldungen bestätigt werden. Ist das bisherige Gerät noch vorhanden, kann der Wechsel auf dem neuen Smartphone gestartet und anschließend auf dem bisherigen Sicherheitsgerät bestätigt werden. Ist das alte Smartphone nicht mehr verfügbar, beschreibt Barmer ein Verfahren über Bestätigungscodes, mit denen das bisherige Sicherheitsgerät entfernt und ein neues eingerichtet werden kann.
Damit gibt es keine allgemeine Regel wie „alte ePA-App löschen und fertig“. Entscheidend ist die Geräteverwaltung der eigenen Krankenversicherung.
Seit Juli 2026 gelten strengere Anforderungen an Smartphones
Beim Umstieg auf ein neues Gerät spielt inzwischen auch das Betriebssystem eine größere Rolle. Mehrere große Krankenkassen haben ihre technischen Mindestanforderungen für Anwendungen der Telematikinfrastruktur angehoben.
Für TK-Dienste wie TK-Safe nennt die Techniker Krankenkasse aktuell mindestens Android 14 beziehungsweise iOS 18. Die TK weist zugleich darauf hin, dass ein NFC-fähiges Smartphone benötigt wird, wenn entsprechende Identifikationsverfahren genutzt werden.
Auch die Apotheken Umschau berichtete nach Rückfragen bei TK, AOK-Bundesverband und Barmer, dass seit dem 1. Juli 2026 für deren TI-Dienste mindestens Android 14 beziehungsweise iOS 18 benötigt wird. Dazu zählen dem Bericht zufolge unter anderem ePA-Dienste.
Vor dem Kauf oder der Einrichtung eines älteren Ersatzgeräts sollte deshalb geprüft werden:
- welches Betriebssystem die eigene ePA-App aktuell voraussetzt;
- ob NFC für die gewünschte Identifizierung verfügbar ist;
- ob die Kassen-App und gegebenenfalls eine separate Ident-App unterstützt werden.
Diese Prüfung ist besonders relevant, wenn ein älteres Smartphone als Übergangsgerät verwendet werden soll.
Die wichtigsten offiziellen Anlaufstellen beim Gerätewechsel
Die zentrale ePA-Informationsseite der gematik führt direkt zu den Angeboten der einzelnen Krankenversicherungen. Dort lässt sich feststellen, welche App für die eigene Krankenkasse vorgesehen ist.
Das Bundesgesundheitsministerium informiert zur ePA für alle unter anderem über GesundheitsID, Zugangsmöglichkeiten und die grundsätzliche Funktionsweise der elektronischen Patientenakte.
Für technische Einzelheiten des Gerätewechsels bleibt die eigene Krankenkasse maßgeblich. Während beispielsweise die TK beim Wechsel eine neue Geräteregistrierung vorsieht und die Registrierung des alten Smartphones anschließend entfernt, arbeitet Barmer mit einem festgelegten Sicherheitsgerät und einem eigenen Übertragungs- beziehungsweise Wiederherstellungsverfahren.
Wer das alte Smartphone noch besitzt, sollte den Gerätewechsel daher möglichst durchführen, bevor das Gerät gelöscht oder zurückgesetzt wird. Ist das alte Handy bereits verloren, defekt oder verkauft, bieten Krankenkassen Verfahren zur erneuten Identifizierung und Registrierung des neuen Geräts an. Die konkrete Vorgehensweise steht in der Geräteverwaltung beziehungsweise Hilfe der jeweiligen Kassen-App.
Sie können dies und weitere nützliche Informationen auf unserer Website nachlesen. Wir empfehlen Ihnen außerdem die Lektüre folgender Artikel: Apple Pay: „Karte konnte nicht hinzugefügt werden“ – diese Ursachen liegen nicht immer bei der Bank
