Ihre Medikamente finden Sie in der Regel direkt in der ePA-App der Krankenkasse, meist im Bereich „ePA“, „Akte“, „Medikation“ oder „Medikationsliste“. Die genaue Bezeichnung unterscheidet sich je nach Anbieter. Wichtig ist dabei die Unterscheidung: Was heute bereits breit verfügbar ist, ist vor allem die Medikationsliste in der ePA. Sie übernimmt automatisch Daten aus dem E-Rezept und zeigt verordnete sowie von Apotheken abgegebene Arzneimittel, wie die Redaktion von Techify.de.
Der eigentliche elektronische Medikationsplan in der ePA geht weiter: Er soll unter anderem Dosierungen, Einnahmehinweise und den aktuellen Status einer Therapie strukturiert abbilden. Stand 30. September 2026 befindet sich dieser erweiterte Medikationsprozess mit der ePA-Version 3.1.3 laut gematik jedoch noch in der Pilotierung. Deshalb kann die Darstellung je nach Krankenkasse, App und angebundenem Arzt- oder Apothekensystem unterschiedlich weit entwickelt sein.
Wo finde ich meine Medikamente in der ePA-App?
Versicherte greifen über die ePA-App ihrer jeweiligen Krankenversicherung auf die elektronische Patientenakte zu. Eine bundesweit identische Oberfläche gibt es nicht. Die gematik führt eine Übersicht der ePA-Angebote der Krankenversicherungen.
In der App sollten Sie innerhalb der elektronischen Patientenakte nach Bereichen wie „Medikation“, „Medikationsliste“ oder einer vergleichbaren Bezeichnung suchen. Bei der Barmer befindet sich die Funktion beispielsweise unter „Elektronische Patientenakte“ und „Medikation“. Andere Krankenkassen strukturieren ihre Apps anders.
Wer gerade das Smartphone gewechselt hat und die Akte deshalb nicht öffnen kann, findet bei Techify eine separate Anleitung dazu, wie Sie die ePA-App nach einem Handywechsel neu einrichten. Dabei geht es um GesundheitsID, Gerätebindung und die gegebenenfalls erneut erforderliche Identifizierung.
Die vorhandene Medikationsliste wird nicht manuell aus Arztbriefen zusammengesucht. Sie entsteht auf Grundlage der E-Rezept-Daten. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums wird sie ab Bereitstellung der ePA automatisch befüllt, sobald entsprechende Verordnungen vorliegen.
Medikationsliste oder Medikationsplan: Das ist der entscheidende Unterschied
Die Begriffe klingen ähnlich, beschreiben aber nicht dieselbe Funktion. Die elektronische Medikationsliste dokumentiert in erster Linie, was über das E-Rezept verordnet und gegebenenfalls in der Apotheke abgegeben wurde. Sie ist deshalb eher eine Verordnungs- und Abgabehistorie als ein vollständiger Therapieplan.
| Funktion | Medikationsliste | Elektronischer Medikationsplan |
|---|---|---|
| Datenquelle | Vor allem E-Rezept-Daten | Strukturierte, gemeinsam gepflegte Medikationsdaten |
| Verordnung sichtbar | Ja | Ja |
| Abgabe in der Apotheke sichtbar | Ja | Kann mit dem Medikationsprozess verknüpft werden |
| Dosierung und Einnahmeschema | Nicht als vollständiger Therapieplan ausgelegt | Vorgesehen |
| Aktiv, pausiert oder beendet | Nicht zuverlässig als aktueller Therapiestatus abgebildet | Vorgesehen |
| OTC- und weitere nicht automatisch erfasste Arzneimittel | Nicht generell automatisch enthalten | Sollen im erweiterten Medikationsprozess berücksichtigt werden können |
| Stand September 2026 | Breit verfügbar | Teil der laufenden ePA-3.1.3-Pilotierung |
Die heute vorhandene Liste erfasst insbesondere verordnete und eingelöste E-Rezepte. Auch ein noch nicht eingelöstes E-Rezept kann als Verordnung erkennbar sein. Ärztinnen, Ärzte oder Apotheken können dadurch nachvollziehen, dass etwas verschrieben wurde, selbst wenn noch keine Abgabe dokumentiert ist.
Der elektronische Medikationsplan soll dagegen beantworten, was eine Person aktuell tatsächlich anwenden soll. Die gematik beschreibt für den neuen Plan beispielsweise die Status „aktiv“, „pausiert“, „beendet“ und „abgebrochen“. Hinzukommen können Wirkstoff, Stärke, Darreichungsform, Dosierung, Einnahmezeitraum sowie Hinweise für Versicherte und behandelnde Einrichtungen.
Diese Funktionen gehören zum digital gestützten Medikationsprozess der ePA 3.1.3, deren neue Medikationsfunktionen derzeit pilotiert werden.

Ältere Ankündigungen, nach denen der Medikationsplan schlicht „im Sommer 2026“ kommen sollte, sollten deshalb nicht so verstanden werden, dass Ende September bereits jeder Versicherte sämtliche Funktionen automatisch nutzen kann.
Warum in der ePA Medikamente fehlen können
Eine leere oder unvollständige Liste bedeutet nicht automatisch, dass ein technischer Fehler vorliegt. Die elektronische Medikationsliste bildet bislang nicht jede Form der Arzneimittelanwendung vollständig ab.
- Ältere Verordnungen: Medikamente, die bereits vor Einrichtung beziehungsweise Befüllung der neuen ePA verordnet wurden, werden nicht rückwirkend vollständig aus der E-Rezept-Historie übernommen.
- Selbst gekaufte Arzneimittel: Rezeptfreie Präparate aus der Apotheke gelangen nicht automatisch als gewöhnlicher Einkauf in die bundesweite E-Rezept-basierte Liste.
- Papierbasierte Verordnungen: Medikamente ohne passenden elektronischen Datensatz können in der bisherigen automatischen Liste fehlen.
- Abgesetzte Medikamente: Aus einer früheren Verordnung allein lässt sich nicht zuverlässig erkennen, ob das Medikament heute noch eingenommen werden soll.
- Geänderte Dosierungen: Eine Verordnung zeigt nicht zwingend jede spätere Anpassung des Einnahmeschemas.
Genau diese Lücken soll der erweiterte Medikationsprozess verkleinern. In der aktuellen Pilotierung können Praxen und Apotheken die elektronische Medikationsliste unter anderem um weitere Arzneimittel ergänzen. Die gematik nennt beispielsweise rezeptfreie Präparate, Selbstzahlerrezepte, grüne Rezepte, Betäubungsmittel beziehungsweise andere nicht über das normale E-Rezept erfasste Verordnungen.
Einige Krankenkassen bieten zusätzlich eigene Funktionen an. Bei Barmer können Versicherte beispielsweise Arzneimittel per Suche oder Barcode ergänzen und einen vorhandenen Papier-Medikationsplan einlesen. Solche Zusatzfunktionen sollten jedoch nicht mit dem bundesweit einheitlichen Funktionsumfang der ePA verwechselt werden.

Was tun, wenn die Medikamentenliste nicht stimmt?
Betrachten Sie Medikamente in der ePA derzeit nicht als alleinige verbindliche Einnahmeanweisung. Eine Verordnung kann noch in der Historie stehen, obwohl ein Präparat längst abgesetzt wurde. Umgekehrt kann ein regelmäßig verwendetes rezeptfreies Medikament fehlen.
Bei Unklarheiten sollten Sie deshalb insbesondere bei mehreren gleichzeitig verwendeten Arzneimitteln die tatsächliche Medikation mit Arztpraxis oder Apotheke abgleichen. Ändern oder beenden Sie eine ärztlich verordnete Therapie nicht allein aufgrund einer Anzeige in der App.
Für den technischen Zugriff gilt außerdem: Die ePA funktioniert auch dann weiter, wenn Sie das Smartphone wechseln. Bevor ein altes Gerät verkauft oder vollständig gelöscht wird, sollten besonders stark gebundene Anwendungen wie ePA, Banking und Authenticator bereits auf dem neuen Gerät funktionieren. Techify erklärt dazu auch, welche Daten und Gerätebindungen vor dem Verkauf eines Smartphones geprüft werden sollten.
Weitere Anleitungen zu mobilen Anwendungen finden Sie im Bereich Apps; Themen rund um sensible Konten und Geräteschutz bündelt Techify unter Datenschutz und Sicherheit.
Auch die Sichtbarkeit lässt sich steuern. Nach Angaben der gematik können Versicherte Einrichtungen den Zugriff auf ihre Medikationsdaten entziehen. Die komplette Medikationsliste lässt sich ebenfalls ablehnen. Eine einzelne sensible Verordnung innerhalb der bisherigen Liste separat vor bestimmten Behandelnden zu verstecken, ist dagegen nicht dasselbe wie das Sperren des gesamten Medikationsbereichs für eine Einrichtung. Die konkreten Optionen zeigt die jeweilige Kassen-App unter Freigaben beziehungsweise Berechtigungen.
FAQ zum elektronischen Medikationsplan in der ePA
Ist der elektronische Medikationsplan bereits für alle verfügbar?
Nein, nicht in identischem Umfang. Ende September 2026 beschreibt die gematik die neuen Funktionen des digital gestützten Medikationsprozesses weiterhin als Pilotierung der ePA 3.1.3. Die bereits etablierte elektronische Medikationsliste ist davon zu unterscheiden.
Warum sehe ich ein Medikament, das ich gar nicht mehr nehme?
Die bisherige Liste dokumentiert Verordnungs- und Abgabedaten und ist kein zuverlässiges Protokoll darüber, wann eine Therapie beendet wurde. Ein älterer Eintrag kann deshalb sichtbar bleiben, obwohl das Arzneimittel inzwischen abgesetzt ist.
Warum fehlt mein rezeptfreies Medikament?
Ein selbst gekauftes OTC-Präparat erzeugt normalerweise keinen automatischen E-Rezept-Eintrag. Solche Arzneimittel sollen im erweiterten Medikationsprozess besser ergänzt werden können; einzelne Krankenkassen bieten dafür bereits eigene App-Funktionen.
Werden Medikamente aus der Zeit vor meiner ePA nachträglich angezeigt?
Grundsätzlich nein. Die KBV weist darauf hin, dass Verordnungen aus der Zeit vor Einführung beziehungsweise Bereitstellung der entsprechenden ePA nicht rückwirkend vollständig in die elektronische Medikationsliste übernommen werden.
Kann ich verhindern, dass eine Arztpraxis meine Medikationsdaten sieht?
Ja. Über die ePA-App können Versicherte den Zugriff bestimmter medizinischer Einrichtungen auf den Medikationsbereich einschränken. Die genaue Menüführung hängt von der Krankenkasse ab.
Brauche ich die ePA-App, damit Ärzte die Medikationsliste nutzen können?
Nein. Die ePA kann auch ohne aktive Nutzung der App befüllt und im zulässigen Behandlungskontext von berechtigten Einrichtungen verwendet werden. Die App benötigen Sie vor allem dann, wenn Sie Ihre Daten selbst ansehen, Berechtigungen verwalten oder weitere Funktionen der Akte nutzen möchten.
Sie können dies und weitere nützliche Informationen auf unserer Website nachlesen. Wir empfehlen Ihnen außerdem die Lektüre folgender Artikel: Google Drive: strengere Regeln für Dateifreigaben – sensible Dokumente automatisch blockieren
