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Google Suchmaschinenwahl in Chrome und Android: Was sich für Nutzer in Europa ändern soll

Google Suchmaschinenwahl in Chrome und Android: Neue Regeln sollen mehr Anbieter, KI-Assistenten und jährliche Auswahl bringen. Was Nutzer in Großbritannien und der EU jetzt konkret erwartet künftig.

von Adham Gurtel

Google Suchmaschinenwahl in Chrome und Android steht in Europa vor einer weiteren Veränderung: Die britische Competition and Markets Authority (CMA) hat am 23. September 2026 verschärfte Vorschläge veröffentlicht, nach denen Nutzer auf Android-Geräten und in Chrome nicht nur beim ersten Start einen Suchdienst auswählen sollen, wie die Redaktion von Techify.de. Vorgesehen ist zusätzlich eine erneute Auswahl einmal pro Jahr. Neu ist vor allem, dass künftig auch KI-Assistenten wie ChatGPT oder Perplexity berücksichtigt werden könnten, sofern sie die technischen und sicherheitsbezogenen Voraussetzungen erfüllen. Die Konsultation läuft bis zum 9. Oktober 2026; eine endgültige Entscheidung erwartet die Behörde bis Ende des Jahres.

Für Nutzer in Deutschland und anderen EU-Staaten bedeutet diese Meldung allerdings nicht, dass dieselben britischen Regeln sofort gelten. Im Europäischen Wirtschaftsraum bestehen bereits eigene Choice Screens auf Grundlage des Digital Markets Act (DMA): Android kann bei der Einrichtung nach der Standardsuchmaschine und dem Browser fragen, während Chrome auch auf Windows, macOS, Linux und iOS eine Suchmaschinen-Auswahl anzeigen kann.

Gleichzeitig arbeitet die EU weiter daran, den Zugang konkurrierender Such- und KI-Dienste auf Android zu verbessern. Damit entstehen in Europa zunehmend unterschiedliche, aber in eine ähnliche Richtung gehende Regeln: Die Voreinstellung von Google soll weniger selbstverständlich sein, während Nutzer häufiger aktiv über ihren Suchdienst entscheiden können.

Was sich bei der Google Suchmaschinenwahl in Chrome und Android konkret ändern soll

Der aktuelle Schritt kommt aus Großbritannien. Die CMA hatte Google im Oktober 2025 für allgemeine Suche und Suchwerbung einen „Strategic Market Status“ zugewiesen und im Januar 2026 erste Verhaltensregeln zur Konsultation gestellt.

Nach Rückmeldungen von Verbraucherschützern, Publishern und konkurrierenden Suchanbietern wurde der Vorschlag nun erweitert.

Die Behörde begründet die Überarbeitung ausdrücklich mit der schnellen Entwicklung von KI-Suchdiensten und der wachsenden Nutzung von ChatGPT und Perplexity für klassische Informationssuchen.

Die geplante Regelung würde Google zu mehreren konkreten Änderungen verpflichten:

  • Nutzer sollen beim Einrichten eines Android-Geräts einen Suchdienst auswählen können;
  • auch Chrome soll beim ersten Start eine entsprechende Auswahl anzeigen;
  • die Entscheidung soll nicht dauerhaft „vergessen“ werden, sondern einmal jährlich erneut angeboten werden;
  • geeignete KI-Assistenten sollen grundsätzlich auf den Auswahlbildschirmen zugelassen werden können;
  • teilnehmende Anbieter sollen technische und sicherheitsbezogene Mindestanforderungen erfüllen;
  • Suchanbieter auf dem Choice Screen sollen Inhalte von Publishern nachvollziehbar und korrekt zuordnen;
  • Nutzer sollen erkennen können, aus welchen Quellen Suchergebnisse oder Antworten stammen;
  • konkurrierende Anbieter sollen eine realistischere Chance erhalten, als Standarddienst gewählt zu werden.

Die offizielle Ankündigung der CMA ist hier abrufbar: CMA-Vorschlag zur Suchmaschinenwahl vom 23. September 2026.

„This is about future-proofing the options available to people in the UK.“
— Sarah Cardell, Chief Executive der CMA, 23. September 2026.

Entscheidend ist dabei der Status der Maßnahme: Es handelt sich am 23. September noch um einen konsultierten Vorschlag, nicht um eine bereits vollständig umgesetzte Pflicht für Google. Stellungnahmen werden bis zum 9. Oktober angenommen. Erst danach will die CMA über die endgültige Ausgestaltung entscheiden.

Die jährliche Nachfrage wäre eine deutliche Änderung

Besonders relevant ist die geplante Wiederholung des Choice Screens. Das heute bekannte europäische Modell arbeitet überwiegend mit Auswahlpunkten bei der Einrichtung eines Geräts, einer neuen Chrome-Installation, einem neuen Profil oder bestimmten Updates.

Im britischen Vorschlag würde aus der einmaligen Entscheidung eine regelmäßig wiederkehrende Wahl.

Die CMA formuliert ausdrücklich, Google solle Nutzern nach der ersten Auswahl jährlich erneut die Möglichkeit geben, ihren Standarddienst festzulegen.

Für einen Nutzer könnte das bedeuten: Wer heute Google als Standardsuche auswählt, bekommt später erneut Alternativen angezeigt und muss nicht selbst wissen, wo sich die entsprechende Einstellung befindet.

Das ist relevant, weil Standarddienste in Browsern und Betriebssystemen eine starke praktische Wirkung haben. Viele Suchanfragen beginnen direkt in der Adressleiste, über das Suchfeld des Startbildschirms oder über integrierte Systemfunktionen.

ChatGPT und Perplexity könnten erstmals neben klassischen Suchmaschinen stehen

Die auffälligste Neuerung betrifft KI-Assistenten als Suchmaschine. Das britische Modell soll nicht mehr ausschließlich davon ausgehen, dass Internetsuche über klassische Suchmaschinen wie Google, Bing oder DuckDuckGo stattfindet.

Die CMA nennt ChatGPT und Perplexity ausdrücklich als Beispiele für Dienste, die zunehmend zur Informationssuche verwendet werden. Anbieter solcher KI-Assistenten könnten deshalb auf dem Auswahlbildschirm erscheinen, sofern sie die endgültig festgelegten Kriterien erfüllen.

Das verändert die Bedeutung der Einstellung „Standardsuche“.

Bislang läuft ein typischer Ablauf so:

AktionKlassische Standardsuche
Suchbegriff in Chrome eingebenAnfrage geht an Google, Bing, DuckDuckGo oder anderen Suchanbieter
Ergebnisklassische Trefferliste, Sondermodule, eventuell KI-Antworten
Quellenmeist direkt anklickbare Webseiten
Wechselüber Browser- oder Systemeinstellungen

Mit einem KI-basierten Anbieter könnte die Interaktion stärker auf direkte Antworten, Zusammenfassungen und Folgefragen ausgerichtet werden.

Für Nutzer entsteht dadurch potenziell eine breitere Auswahl. Gleichzeitig bekommt die Frage nach Quellenangaben erheblich mehr Gewicht, weil KI-Assistenten Informationen häufig zusammenfassen, statt lediglich zehn klassische Links aufzulisten.

Genau deshalb enthält der CMA-Vorschlag auch eine Vorgabe zur Attribution von Publisher-Inhalten. Die Herkunft verwendeter Informationen soll für Nutzer erkennbar bleiben und die Originalquelle erreichbar sein.

Suchmaschine und Browser bleiben zwei unterschiedliche Entscheidungen

Ein häufiger Irrtum besteht darin, Browser und Suchmaschine gleichzusetzen.

Chrome ist ein Browser. Google Search ist eine Suchmaschine.

Wer Firefox, Edge, Brave oder Opera verwendet, kann trotzdem Google als Standardsuchmaschine festlegen. Umgekehrt kann Chrome mit Bing, DuckDuckGo oder einem anderen unterstützten Anbieter genutzt werden.

Diese Unterscheidung ist auch bei den europäischen Choice Screens wichtig.

Auf Android existieren nach den DMA-Anpassungen getrennte Auswahlmöglichkeiten für Browser und Suchdienst. Wird über den Search Choice Screen ein Anbieter ausgewählt, kann dieser auf unterstützten Geräten zum Suchdienst des Startbildschirms und zur Standardsuche in Chrome werden; außerdem kann die zugehörige Such-App installiert werden.

Google beschreibt den Mechanismus offiziell unter Android Choice Screen für Suchmaschinen im Europäischen Wirtschaftsraum.

Was heute bereits in Deutschland und der EU gilt

Die neue britische Konsultation sollte nicht mit dem bestehenden EU-System verwechselt werden. Alphabet wurde bereits 2023 unter dem Digital Markets Act als Gatekeeper für mehrere zentrale Plattformdienste benannt. Dazu zählen Google Search, Google Chrome, Android, Google Play, Google Maps, Google Shopping, YouTube und der Online-Werbedienst des Konzerns.

Seit März 2024 wurden die Choice-Screen-Regeln im Europäischen Wirtschaftsraum erweitert. Auf geeigneten neuen Android-Smartphones und -Tablets kann während der Einrichtung eine Auswahl für Browser und Suchmaschine erscheinen.

Chrome zeigt den Search Choice Screen außerdem auf anderen Plattformen wie Windows, macOS, Linux, ChromeOS und iOS beziehungsweise iPadOS.

Die Auswahl ist nicht auf zwei oder drei Anbieter begrenzt.

Google gibt für den Android Search Choice Screen an, dass inzwischen die acht nach den verwendeten Kriterien am höchsten platzierten geeigneten Suchmaschinen in zufälliger Reihenfolge angezeigt werden.

Nutzer müssen durch die Liste scrollen, bevor sie eine Wahl bestätigen können. Welche Dienste erscheinen, hängt vom Land und von den Teilnahmevoraussetzungen ab.

„Users must scroll through all options before making a default selection.“
— Google, Dokumentation zum DMA Search Choice Screen.

Zu den Voraussetzungen für Suchanbieter gehören unter anderem:

  1. ein allgemeiner Suchdienst für das offene Internet;
  2. Unterstützung der erforderlichen Sprache;
  3. eine kostenlos verfügbare App im Google Play Store;
  4. HTTPS-Unterstützung;
  5. Unterstützung der jeweils aktuellen Android-Version innerhalb von 90 Tagen;
  6. mindestens 5.000 Installationen der App;
  7. nur ein teilnehmender Suchdienst pro verbundenem Unternehmen.

Damit kann nicht jede beliebige spezialisierte Suche automatisch in den Choice Screen gelangen.

Google Suchmaschinenwahl in Chrome und Android: Was sich für Nutzer in Europa ändern soll

Was Nutzer nach einer Auswahl tatsächlich ändern

Die Entscheidung auf einem Choice Screen betrifft mehr als nur das Logo, das beim Öffnen einer neuen Seite erscheint.

Auf unterstützten Android-Geräten kann die Auswahl eines Suchanbieters mehrere Folgen gleichzeitig haben:

BereichMögliche Folge der Auswahl
Startbildschirmausgewählter Suchanbieter wird für das Suchfeld verwendet
ChromeAnbieter wird als Standardsuchmaschine gesetzt
AndroidApp des Suchanbieters kann installiert werden
Browser-SucheEingaben in der Adressleiste laufen über den gewählten Anbieter
Spätere Änderungbleibt weiterhin über Einstellungen möglich

Google weist ausdrücklich darauf hin, dass Nutzer ihre Entscheidung später wieder ändern können. Auf Pixel-Geräten im EWR lässt sich der verwendete Suchdienst über die Einstellungen des Suchfelds wechseln. In Chrome befindet sich die Option weiterhin unter Einstellungen → Suchmaschine.

Damit ist der Choice Screen keine unwiderrufliche Entscheidung.

Wer später feststellt, dass ein anderer Anbieter bessere Ergebnisse liefert oder andere Datenschutz- beziehungsweise KI-Funktionen bietet, kann wechseln.

Das passt zu einer Entwicklung, die auch innerhalb der Google-Suche selbst zu sehen ist. Nutzer erhalten immer mehr Möglichkeiten, ihre Informationsumgebung anzupassen.

Der Beitrag über Googles Funktion „Bevorzugte Quellen“ und die stärkere Kontrolle darüber, welche Websites in AI Overviews und Top Stories erscheinen zeigt, dass Personalisierung inzwischen nicht mehr nur das Suchkonto betrifft, sondern zunehmend auch die Auswahl sichtbarer Quellen.

Warum die EU Google gleichzeitig noch stärker für KI und Suche öffnet

Parallel zur Suchmaschinenwahl laufen in der EU weitere Verfahren, die für Android-Nutzer langfristig mindestens ebenso bedeutend sein können.

Die Europäische Kommission hat am 16. Juli 2026 verbindliche Spezifikationsmaßnahmen für Google veröffentlicht. Ein Teil betrifft die Interoperabilität von KI-Diensten mit Android, ein anderer den Zugang konkurrierender Suchanbieter zu bestimmten Suchdaten.

Das Ziel besteht laut Kommission darin, konkurrierenden KI-Assistenten einen vergleichbareren Zugang zu Android-Funktionen zu ermöglichen.

Bislang können alternative Assistenten bestimmte tief in das Betriebssystem integrierte Funktionen nur eingeschränkt nutzen. Die neuen Vorgaben sollen verhindern, dass Googles eigener Dienst Gemini allein aufgrund privilegierter technischer Schnittstellen einen strukturellen Vorteil besitzt.

Für Nutzer könnte das mittelfristig bedeuten, dass ein alternativer KI-Assistent nicht nur als zusätzliche App installiert wird, sondern stärker mit Android interagieren kann.

Die Kommission formuliert das Ziel so:

„End users have more choice via the choice screens for browser and search engines.“
— Europäische Kommission, DMA Review.

Diese Entwicklung passt zu anderen Android-Änderungen, bei denen Google systemnahe Funktionen stärker für Drittanbieter öffnet.

Ein aktuelles Beispiel ist die Möglichkeit, Passkeys auf Android direkt zwischen unterstützten Passwortmanagern zu übertragen. Auch dort geht es praktisch darum, den Wechsel zwischen Diensten zu erleichtern und Nutzer weniger stark an einen einzigen Anbieter zu binden.

Google steht wegen der Suchdarstellung zusätzlich unter DMA-Druck

Die Wahl des Standardsuchdienstes ist nur ein Teil des europäischen Konflikts um Google Search.

Am 23. Juli 2026 stellte die Europäische Kommission zwei DMA-Verstöße durch Google fest und verhängte insgesamt 890 Millionen Euro an Geldbußen. Davon entfielen 460 Millionen Euro auf die Bevorzugung eigener Dienste innerhalb der Google-Suche und 430 Millionen Euro auf Einschränkungen des sogenannten Steerings im Google Play Store.

Nach Auffassung der Kommission wurden Googles eigene Angebote unter anderem in den Bereichen Shopping, Hotels, Transport und Sport prominenter dargestellt als vergleichbare Angebote konkurrierender Dienste.

Google musste darauf reagieren.

Im September kündigte das Unternehmen weitere Änderungen an der europäischen Suchdarstellung an. Dabei geht es unter anderem darum, konkurrierenden vertikalen Suchdiensten stärker sichtbare Positionen zu geben.

Google selbst argumentiert, dass bestimmte regulatorisch erzwungene Änderungen die Nutzererfahrung verschlechtern könnten; die Europäische Kommission verfolgt dagegen das Ziel, eigene Google-Dienste und externe Anbieter unter faireren Bedingungen konkurrieren zu lassen.

Für Verbraucher ist deshalb entscheidend, zwei Ebenen auseinanderzuhalten:

  • Choice Screen: Wer soll überhaupt die Standardsuche liefern?
  • Suchergebnisse: Wie behandelt Google konkurrierende Angebote innerhalb seiner eigenen Suche?

Beide Fragen werden derzeit reguliert, aber über unterschiedliche Vorschriften.

Welche Vorteile Nutzer durch häufigere Suchmaschinenwahl bekommen könnten

Eine regelmäßige Google Suchmaschinenwahl kann vor allem verhindern, dass eine einmal getroffene oder werkseitig vorgegebene Entscheidung über Jahre unverändert bleibt.

Ein Nutzer, der bei der Einrichtung eines Smartphones vor zwei oder drei Jahren Google gewählt hat, kennt möglicherweise neue Anbieter noch nicht. Andere haben inzwischen ihre Anforderungen geändert: Datenschutz kann wichtiger geworden sein, KI-Antworten werden häufiger genutzt oder eine Suchmaschine liefert für bestimmte Themen bessere Ergebnisse.

Ein jährlicher Choice Screen würde diese Entscheidung erneut sichtbar machen.

Mögliche praktische Vorteile wären:

  • neue Suchdienste werden überhaupt wahrgenommen;
  • KI-Assistenten können mit klassischen Suchmaschinen konkurrieren;
  • ein Wechsel benötigt weniger Wissen über versteckte Einstellungen;
  • Nutzer werden regelmäßig daran erinnert, dass ein Standard geändert werden kann;
  • Anbieter müssen stärker über Qualität, Datenschutz und Funktionen konkurrieren;
  • Quellenangaben können bei KI-Suchdiensten zu einem ausdrücklichen Auswahlkriterium werden;
  • Standardsuche wird stärker zu einer aktiven Entscheidung statt zu einer dauerhaften Voreinstellung.

Es gibt jedoch auch eine andere Seite.

Regelmäßig eingeblendete Auswahlfenster können als störend empfunden werden, insbesondere wenn Nutzer mehrere Geräte oder verschiedene Chrome-Profile besitzen. Genau diese Frage spielte bereits in der britischen Konsultation eine Rolle.

Deshalb ist die endgültige Gestaltung entscheidend: Ein Choice Screen bringt nur dann praktischen Nutzen, wenn die Optionen verständlich beschrieben werden und der Nutzer erkennen kann, worin sich die Dienste tatsächlich unterscheiden.

Datenschutz, KI-Funktionen und Ergebnisse: Worauf Nutzer beim Wechsel achten sollten

Nicht jede Suchmaschine arbeitet nach demselben Geschäftsmodell. Ebenso wenig liefern alle Dienste dieselben Funktionen.

Vor der Auswahl sollte deshalb nicht nur der bekannte Markenname berücksichtigt werden.

KriteriumWas Nutzer prüfen sollten
DatenschutzWelche Such- und Kontodaten werden gespeichert?
PersonalisierungWerden Ergebnisse an frühere Aktivitäten angepasst?
KI-AntwortenGibt es generative Zusammenfassungen oder Chatfunktionen?
QuellenSind verwendete Quellen klar sichtbar und direkt erreichbar?
Lokale SucheWie gut funktionieren Karten, Geschäfte und regionale Treffer?
ShoppingWerden Preise und Händler strukturiert angezeigt?
SpracheWie gut ist die deutsche Suche?
Browser-IntegrationWelche Funktionen stehen direkt in Chrome oder Android bereit?
KontoIst eine Anmeldung erforderlich?
WechselmöglichkeitKann der Standard später einfach geändert werden?

Auch Browser-Erweiterungen und Suchtools sollten nicht blind installiert werden. Der Beitrag darüber, warum eine Chrome-Erweiterung nach einem Update plötzlich Zugriff auf alle Websites verlangen kann, zeigt, wie weitreichend Browserberechtigungen sein können.

Wer seinen Suchanbieter wechselt, sollte daher zwischen einer normalen Standardsuchmaschine und einer zusätzlich installierten Erweiterung unterscheiden.

Bei letzterer können weit mehr Berechtigungen erforderlich sein.

Google Suchmaschinenwahl in Chrome und Android: Was sich für Nutzer in Europa ändern soll

Was Chrome-Nutzer in Deutschland jetzt tun können

Deutsche Nutzer müssen nicht auf eine neue Regulierung warten, wenn sie Google bereits heute als Standardsuche ersetzen möchten.

In Chrome lässt sich der Anbieter manuell wechseln:

  1. Chrome öffnen;
  2. Menü mit den drei Punkten aufrufen;
  3. „Einstellungen“ wählen;
  4. „Suchmaschine“ öffnen;
  5. gewünschten verfügbaren Anbieter auswählen.

Google bestätigt, dass die Standardsuchmaschine jederzeit nachträglich geändert werden kann. Sie bestimmt unter anderem, welcher Dienst Suchanfragen aus der Chrome-Adressleiste verarbeitet.

Wer dabei ohnehin die Browser-Einstellungen kontrolliert, sollte auch die installierte Chrome-Version prüfen. Der aktuelle Beitrag zum Chrome-153-Sicherheitsupdate mit 16 geschlossenen Schwachstellen erklärt, welche Builds Google im September 2026 verteilt.

Für Android gilt dasselbe Prinzip.

Ein Suchanbieter kann über Chrome geändert werden. Bei Pixel-Geräten im Europäischen Wirtschaftsraum stellt Google zusätzlich eine eigene Einstellung für den Suchdienst des Startbildschirms bereit.

Großbritannien und EU: Was ab jetzt auseinandergehalten werden muss

Die aktuellen Schlagzeilen können leicht den Eindruck vermitteln, Google führe einen einzigen neuen Choice Screen für ganz Europa ein. Das ist nicht der Fall.

Am 23. September 2026 sieht die Lage so aus:

GebietAktueller Stand
GroßbritannienCMA konsultiert neue, verschärfte Regeln
Frist für Stellungnahmen9. Oktober 2026
Finale CMA-Entscheidunglaut Behörde bis Ende 2026 erwartet
Jährliche NeuwahlTeil des britischen Vorschlags
KI-Assistenten im Choice Screenim britischen Vorschlag ausdrücklich vorgesehen
Deutschland/EU/EWRChoice Screens bereits durch DMA-Regeln vorhanden
Android im EWRSuch- und Browserauswahl auf geeigneten Geräten
Chrome im EWRSuchmaschinenwahl auch auf Nicht-Android-Plattformen
EU-KI-Regeln für Androidzusätzliche DMA-Maßnahmen zur Interoperabilität seit Juli 2026

Für Deutschland ist die britische Entscheidung also kein direkt geltendes neues Gesetz.

Trotzdem ist sie für europäische Nutzer relevant, weil sie zeigt, wohin sich die Regulierung der Standardsuche entwickeln kann: weg von der einmaligen Wahl zwischen klassischen Suchmaschinen und hin zu einer regelmäßig erneuerten Entscheidung, bei der auch KI-Dienste antreten.

Fragen und Antworten

Ändert Google jetzt die Suchmaschinenwahl für alle Nutzer in Europa?

Nein. Die am 23. September 2026 veröffentlichten neuen Vorschläge stammen von der britischen CMA und betreffen Großbritannien. Im Europäischen Wirtschaftsraum gelten bereits separate Choice-Screen-Regeln nach dem Digital Markets Act.

Müssen britische Nutzer künftig jedes Jahr ihre Suchmaschine auswählen?

Das ist vorgesehen, aber noch nicht endgültig beschlossen. Die CMA schlägt einen erneuten Auswahlhinweis einmal pro Jahr vor. Die Konsultation läuft bis zum 9. Oktober 2026, die endgültige Entscheidung soll bis Ende des Jahres erfolgen.

Können ChatGPT und Perplexity zur Standardsuche werden?

Nach dem britischen Vorschlag könnten KI-Assistenten auf dem Choice Screen zugelassen werden, wenn sie die festgelegten technischen und sicherheitsbezogenen Kriterien erfüllen. Die CMA nennt ChatGPT und Perplexity ausdrücklich als Beispiele für die veränderte Suchlandschaft.

Kann ich in Deutschland schon heute Google als Standardsuchmaschine ersetzen?

Ja. Chrome erlaubt den Wechsel der Standardsuchmaschine bereits heute über die Einstellungen. Android-Nutzer können zusätzlich andere Such-Apps installieren und Widgets verwenden; auf unterstützten Pixel-Geräten im EWR gibt es eine eigene Suchmaschinen-Einstellung.

Wird beim Wechsel der Suchmaschine auch Chrome ersetzt?

Nein. Browser und Suchmaschine sind getrennte Komponenten. Chrome kann beispielsweise weiter als Browser verwendet werden, während Suchanfragen über einen anderen Dienst laufen. Auf Android existieren deshalb separate Choice Screens für Browser und Suchanbieter.

Warum beschäftigt sich die EU so stark mit Google Search und Android?

Alphabet ist für mehrere Dienste als Gatekeeper nach dem DMA eingestuft. Die EU will konkurrierenden Such-, Browser- und KI-Diensten bessere Zugangsmöglichkeiten geben und verhindern, dass Google seine eigenen Angebote strukturell bevorzugt. Im Juli 2026 verhängte die Kommission wegen zweier DMA-Verstöße Geldbußen von insgesamt 890 Millionen Euro.

Die Google Suchmaschinenwahl in Chrome und Android wird damit zunehmend zu einer strategischen Schnittstelle zwischen klassischer Websuche und KI-Assistenten. Großbritannien könnte mit einer jährlichen Auswahl und der ausdrücklichen Zulassung geeigneter KI-Dienste einen weiteren Schritt gehen. Für Nutzer in Deutschland bleibt zunächst das DMA-System maßgeblich: Alternative Suchmaschinen können bereits ausgewählt werden, während die EU parallel an mehr Interoperabilität für konkurrierende KI-Dienste auf Android arbeitet.

Sie können dies und weitere nützliche Informationen auf unserer Website nachlesen. Wir empfehlen Ihnen außerdem die Lektüre folgender Artikel: Muse-Sicherheitslücke: KI-Assistent hatte Zugriff auf Mail, Kamera und Dateien

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