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d-you startet im Januar 2027: Was die deutsche EUDI-Wallet auf dem Smartphone kann

Deutschlands EUDI-Wallet d-you startet am 2. Januar 2027. Was die App mit digitalem Ausweis, Führerschein, Altersnachweis, Bankgeschäften und Datenschutz kann.

von Adham Gurtel

Die deutsche EUDI-Wallet d-you soll am 2. Januar 2027 starten. Die kostenlose und freiwillige Smartphone-App soll es ermöglichen, die eigene Identität digital nachzuweisen, persönliche Nachweise sicher zu verwalten und gezielt ausgewählte Daten an Behörden oder Unternehmen zu übermitteln. Zum Start sind rund 40 Partner aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung beteiligt. Erste praktische Anwendungen reichen vom Altersnachweis über Kontoeröffnungen bis zum rechtssicheren Abschluss von Verträgen, wie die Redaktion von Techify.de.

Allerdings wird d-you zum Start noch keine vollständig digitale Dokumentenmappe für jede Lebenslage sein. Die Bundesregierung plant einen schrittweisen Ausbau. Digitale Ausweisfunktionen und verschiedene Nachweise bilden den Kern der ersten Version; weitere Dokumente, elektronische Signaturen, pseudonyme Anmeldungen oder Zahlungsfunktionen sollen nach und nach hinzukommen. Entscheidend ist dabei: Nutzer sollen kontrollieren können, welche Informationen sie für einen konkreten Vorgang tatsächlich weitergeben.

Was d-you ab Januar 2027 konkret ermöglichen soll

d-you ist die deutsche staatliche Umsetzung der European Digital Identity Wallet, kurz EUDI-Wallet. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung nennt inzwischen den 2. Januar 2027 als Starttermin. Die App soll für Bürgerinnen und Bürger sowie Einwohnerinnen und Einwohner Deutschlands kostenlos bereitgestellt werden.

Im Alltag soll die Wallet vor allem Situationen vereinfachen, in denen bislang ein Ausweis, eine Kopie eines Dokuments oder eine separate Identitätsprüfung notwendig ist. Nach Angaben des Bundes sind zum Launch unter anderem Anwendungen für folgende Vorgänge vorgesehen:

  • digital die eigene Identität nachweisen;
  • nur das erforderliche Alter bestätigen, ohne unnötige persönliche Daten offenzulegen;
  • Bankkonten und andere Finanzprodukte eröffnen;
  • Verträge digital und rechtssicher abschließen;
  • digitale Nachweise auf dem Smartphone verwalten und vorzeigen;
  • sich bei öffentlichen und privaten Online-Diensten identifizieren.

Das Bundesdigitalministerium beschreibt das Ziel entsprechend deutlich:

„Mit d-you entwickeln wir eine digitale Anwendung, die echten Mehrwert bietet, den Menschen in den Mittelpunkt stellt und Vertrauen schafft.“

— Bundesdigitalminister Karsten Wildberger, EUDI-Wallet Deutschland

Hinter dem Namen steckt zugleich die Positionierung des Projekts: Das „d“ steht laut Ministerium unter anderem für „digital“ und „Deutschland“, während „you“ den Nutzer in den Mittelpunkt rücken soll.

d-you startet im Januar 2027: Was die deutsche EUDI-Wallet auf dem Smartphone kann

Welche Dokumente in der EUDI-Wallet gespeichert werden können

Die Wallet soll langfristig weit mehr verwalten als eine digitale Version des Personalausweises. Die offizielle Projektseite nennt unter anderem Personalausweis und Führerschein als Beispiele für Dokumente beziehungsweise Nachweise, die digital abgebildet werden können. Laut aktuellem FAQ werden neben der aus dem elektronischen Personalausweis oder Aufenthaltstitel abgeleiteten Identitätsfunktion als erste Nachweise voraussichtlich der digitale Führerschein, der Sozialpass und der Rentenausweis unterstützt.

Wichtig ist das Wort voraussichtlich: Nicht jeder geplante Nachweis muss am ersten Tag bereits für jeden Nutzer verfügbar sein. Die Einführung erfolgt ausdrücklich stufenweise. Welche Dokumente hinzukommen, hängt auch davon ab, welche Behörden, Unternehmen und anderen Aussteller ihre Nachweise technisch in das System integrieren.

Beim Führerschein laufen zudem mehrere Digitalisierungsprojekte parallel. Deutschland arbeitet bereits an einem nationalen digitalen Führerschein für die i-Kfz-App. Wie sich diese Lösung von der europäischen Wallet unterscheidet und welche Voraussetzungen für Autofahrer gelten, erklärt Techify ausführlich im Beitrag zum digitalen Führerschein auf dem Smartphone.

Perspektivisch nennt das Bundesdigitalministerium noch weitere Funktionen: persönliche Zertifikate, qualifizierte elektronische Signaturen, pseudonyme Logins und die Bestätigung von Zahlungen. Sie gehören jedoch nicht automatisch alle zum Funktionsumfang der ersten Version.

Der wichtigste Unterschied: Nicht immer müssen alle Ausweisdaten geteilt werden

Ein zentraler Vorteil der digitalen Identität auf dem Smartphone soll die selektive Datenfreigabe sein. Wer heute beispielsweise mit einem Personalausweis sein Alter belegt, zeigt dem Gegenüber gleichzeitig weitere Angaben wie vollständigen Namen, Geburtsdatum oder Anschrift. Ein digitaler Nachweis kann dagegen so gestaltet sein, dass lediglich die tatsächlich benötigte Information bestätigt wird.

Bei einer Altersprüfung könnte das System beispielsweise nur übermitteln, dass eine Person die verlangte Altersgrenze überschritten hat. Der Dienst müsste dafür nicht zwingend das komplette Geburtsdatum erhalten. Auch Bundesdigitalminister Wildberger betonte diesen Ansatz im Bundestag:

„Sie geben dabei nur die Angaben weiter, die tatsächlich gebraucht werden.“

— Karsten Wildberger, Parlamentsrede vom 23. September 2026

Die europäische Architektur ist genau auf dieses Prinzip ausgerichtet. Nutzer sollen selbst entscheiden können, welche Nachweise sie verwenden und welche Angaben sie an einen bestimmten Dienst übermitteln. Die Europäische Kommission nennt als typische Einsatzfelder neben staatlichen Diensten beispielsweise Kontoeröffnungen, Bewerbungen, Bildungsnachweise und elektronische Signaturen.

Bankkonto eröffnen, Vertrag abschließen und Alter nachweisen

Ob eine Identitäts-Wallet im Alltag tatsächlich relevant wird, hängt nicht nur von ihren technischen Möglichkeiten ab. Entscheidend ist, ob Unternehmen und Behörden die Nachweise akzeptieren. Deshalb startet d-you mit rund 40 Partnern, die konkrete Anwendungen anbieten sollen.

Dazu gehören nach Angaben des Bundesdigitalministeriums unter anderem die Deutsche Post, Vodafone und Rossmann, die Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche Rentenversicherung, Bankenverbände, Bundesländer, Kommunen sowie Hochschulen.

Besonders konkret sind bereits die Pläne der Sparkassen-Finanzgruppe. Sparkassenkunden sollen sich mit der in d-you hinterlegten Identität beispielsweise bei Konto- und Depoteröffnungen sowie bei Spar-, Wertpapier- und Firmenkundenangeboten identifizieren können.

„Entscheidend für ihren Erfolg ist, dass sie den Menschen im Alltag einen konkreten Nutzen bringt.“

— Dr. Joachim Schmalzl, Deutscher Sparkassen- und Giroverband, Presseinformation zu d-you

Damit entfällt perspektivisch bei geeigneten Prozessen eine zusätzliche Videoidentifikation oder das Hochladen von Ausweiskopien. Welche Verfahren ein Unternehmen tatsächlich ersetzt, entscheidet allerdings der jeweilige Anbieter und dessen konkrete Integration der Wallet.

d-you startet im Januar 2027: Was die deutsche EUDI-Wallet auf dem Smartphone kann

Sicherheit: Die Wallet ist mehr als ein Foto des Personalausweises

Ein digitaler Ausweis in d-you ist kein Scan und kein einfaches Bild einer Plastikkarte. Die EUDI-Wallet auf dem Smartphone arbeitet mit kryptografisch überprüfbaren digitalen Identitätsdaten und Nachweisen. Anbieter sollen dadurch feststellen können, ob ein Nachweis von einer vertrauenswürdigen Stelle ausgestellt wurde und gültig ist.

Nach Angaben des Bundesdigitalministeriums werden Daten verschlüsselt auf dem Endgerät gespeichert. Gleichzeitig basiert das System auf gemeinsamen europäischen technischen Standards, damit nationale Wallets und akzeptierende Dienste künftig grenzüberschreitend zusammenarbeiten können.

Das ist auch der Grund, warum Nutzer später besonders auf die Herkunft der App achten sollten. Identitäts-Wallets sind ein attraktives Ziel für Phishing und gefälschte Anwendungen. Eine App mit ähnlichem Namen oder kopiertem Logo ist noch kein Nachweis dafür, dass sie staatlich zertifiziert ist. Techify hat dazu bereits zusammengefasst, woran sich eine echte EUDI-Wallet erkennen lässt.

Auch die Einrichtung dürfte für viele Nutzer an bestehende Verfahren rund um die Online-Ausweisfunktion anknüpfen. Wer schon heute Probleme mit NFC oder der Ausweis-PIN hat, findet im Techify-Ratgeber zur AusweisApp, NFC und Personalausweis-PIN die wichtigsten technischen Prüfungen.

Ist d-you Pflicht und verschwinden Plastikkarten jetzt?

Nein. Die Nutzung von d-you ist freiwillig und kostenlos. Die Einführung bedeutet nicht, dass Bürger ab Januar 2027 ihren physischen Personalausweis, Führerschein oder andere Karten wegwerfen können.

Analoge Wege sollen bestehen bleiben. Außerdem wird die Wallet schrittweise ausgebaut, sodass nicht jeder bisher verwendete Nachweis sofort vollständig ersetzt wird. Auch die Akzeptanz bei Unternehmen und Behörden muss sich erst entwickeln.

Das Bundesdigitalministerium bezeichnet den Launch deshalb ausdrücklich nicht als Abschluss des Projekts. Rund um die App soll nach dem Start ein größeres EUDI-Ökosystem entstehen, in das weitere Behörden, Unternehmen, Nachweise und Dienstleistungen eingebunden werden.

Später soll es in Deutschland zudem nicht zwingend nur die staatliche App geben. Nach derzeitiger Planung sollen alternative Anbieter ungefähr zwölf Monate nach Einführung von d-you die Möglichkeit erhalten, eigene Lösungen als EUDI-Wallet zertifizieren und offiziell anerkennen zu lassen.

Warum die deutsche Wallet Teil eines europäischen Systems ist

d-you ist zwar eine deutsche App, basiert aber auf der europäischen eIDAS-2.0-Regelung. Die EU will damit erreichen, dass digitale Identitäten nicht an einzelnen nationalen Behördendiensten enden. Zertifizierte Wallets sollen nach gemeinsamen Standards in verschiedenen Mitgliedstaaten und sowohl bei öffentlichen als auch bei privaten Diensten funktionieren.

Die Europäische Kommission beschreibt die EU Digital Identity Wallet als Möglichkeit, sich online und offline zu identifizieren, digitale Dokumente zu speichern und nur die für einen Vorgang notwendigen Informationen weiterzugeben. Grundlage dafür ist die 2024 in Kraft getretene europäische Digital-Identity-Regulierung.

Für Nutzer dürfte deshalb weniger entscheidend sein, dass eine weitere App auf dem Smartphone erscheint. Relevant wird d-you dann, wenn dieselbe überprüfbare digitale Identität für Behördengänge, Bankgeschäfte, Altersnachweise, Verträge und später auch für grenzüberschreitende Dienste genutzt werden kann. Der 2. Januar 2027 ist in diesem Sinne vor allem der Beginn des Systems und nicht dessen fertiger Endzustand.

FAQ zur d-you EUDI-Wallet

Wann startet d-you in Deutschland?

Die staatliche deutsche EUDI-Wallet soll am 2. Januar 2027 starten. Rund 40 Partner sollen zum Go-live bereits eigene Anwendungen und Dienstleistungen bereitstellen.

Ist die d-you-App kostenlos?

Ja. Nach Angaben des Bundesdigitalministeriums wird die staatliche Wallet kostenlos angeboten. Die Nutzung bleibt freiwillig, analoge Alternativen sollen weiterhin zur Verfügung stehen.

Kann ich meinen Personalausweis und Führerschein in d-you speichern?

Die digitale Ausweisfunktion gehört zu den Kernfunktionen der Wallet. Auch der digitale Führerschein ist als Nachweis vorgesehen. Da das System schrittweise eingeführt wird, sollte jedoch nicht davon ausgegangen werden, dass jeder geplante Nachweis bereits am ersten Tag vollständig verfügbar ist.

Kann d-you beim Online-Banking verwendet werden?

Ja, erste Anwendungen im Bankbereich sind bereits angekündigt. Sparkassen wollen die digitale Identität beispielsweise bei Konto- und Depoteröffnungen einsetzen; weitere Anwendungen wie Logins oder Transaktionsfreigaben sind perspektivisch vorgesehen.

Ersetzt d-you die AusweisApp?

Die Wallet verfolgt einen breiteren Ansatz als die heutige Online-Ausweisfunktion und soll zahlreiche unterschiedliche Nachweise verwalten. Welche bestehenden Apps langfristig entfallen oder parallel weitergenutzt werden, hängt von der weiteren technischen und organisatorischen Umsetzung ab.

Funktioniert die deutsche EUDI-Wallet auch im Ausland?

d-you basiert auf gemeinsamen EU-Standards und ist auf europaweite Interoperabilität ausgelegt. Die praktische grenzüberschreitende Nutzung wird allerdings davon abhängen, welche Dienste und Nachweise in den einzelnen Mitgliedstaaten zu einem bestimmten Zeitpunkt bereits unterstützt werden.

Sie können dies und weitere nützliche Informationen auf unserer Website nachlesen. Wir empfehlen Ihnen außerdem die Lektüre folgender Artikel: ChatGPT bekommt virtuelle Anprobe: So funktioniert „Try on“ mit eigenem Foto

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