Glasfaser verspricht Gigabit-Geschwindigkeit, stabile Videocalls und Schluss mit dem abendlichen Einbruch der Bandbreite. In einer Mietwohnung hängt der Anschluss aber nicht nur vom Anbieter ab, sondern auch vom Vermieter – denn die Leitung muss durchs Haus bis in die Wohnung gelegt werden. Dieser Ratgeber erklärt, wie der Glasfaseranschluss in der Mietwohnung 2026 abläuft, welche Kosten auf Mieter zukommen können und was mit dem Internetvertrag beim Umzug passiert.
Das Wichtigste in Kürze
- Für den Glasfaserausbau im Haus braucht der Netzbetreiber die Zustimmung des Eigentümers, nicht des Mieters.
- Der erstmalige Glasfaseranschluss gilt als Modernisierung. Mieter müssen den Einbau nach Ankündigung in der Regel dulden.
- Vermieter dürfen ein Bereitstellungsentgelt von höchstens 60 Euro im Jahr über die Nebenkosten umlegen – im Regelfall für maximal fünf Jahre.
- Den Internetanbieter wählen Mieter frei. Kabelgebühren über die Nebenkosten sind seit Juli 2024 Geschichte.
- Beim Umzug muss der Anbieter den Vertrag an der neuen Adresse fortführen. Kann er dort nicht liefern, dürfen Sie mit einem Monat Frist kündigen.
So kommt die Glasfaser in die Mietwohnung
Ein echter Glasfaseranschluss (FTTH, Fiber to the Home) endet erst in der Wohnung – an einer kleinen Glasfaserdose, an die ein Glasfasermodem oder ein Router mit Glasfaseranschluss kommt. Damit das möglich ist, muss der Netzbetreiber Leitungen vom Hausanschluss im Keller durch das Treppenhaus oder vorhandene Schächte bis in jede Wohnung legen. Dafür schließt er mit dem Eigentümer einen Gestattungsvertrag. Als Mieter können Sie den Ausbau anstoßen, indem Sie den Vermieter auf ein Angebot des Netzbetreibers hinweisen – viele Betreiber legen das Haus kostenlos an, wenn genug Haushalte Interesse zeigen.
Kosten: Was Vermieter umlegen dürfen
| Posten | Was erlaubt ist | Hinweis |
|---|---|---|
| Glasfaser-Bereitstellungsentgelt | bis zu 60 € pro Jahr und Wohnung, in der Regel höchstens 5 Jahre | nur bei echtem Glasfaseranschluss bis in die Wohnung und freier Anbieterwahl |
| Verlängerte Umlage | bis zu 9 Jahre, insgesamt höchstens 540 € | nur wenn der Ausbau nachweislich teurer war |
| Kabel-TV-Gebühren | seit 1. Juli 2024 nicht mehr umlagefähig | Fernsehen und Internet buchen Mieter selbst |
| Internet-Tarif | zahlt der Mieter direkt an den Anbieter | frei wählbar, unabhängig vom Vermieter |
Welche Pflichten Vermieter beim Ausbau haben, wie die Ankündigung aussehen muss und wann Mieter widersprechen können, erklärt der Beitrag Glasfaser in der Mietwohnung: Was Mieter und Vermieter wissen müssen.
Technik in der Wohnung: Router, WLAN, Verkabelung
- Standort der Glasfaserdose: Sprechen Sie mit dem Techniker ab, wo die Dose gesetzt wird – idealerweise zentral, nicht im Flurende.
- Router: Ein Router mit integriertem Glasfasermodem spart ein Gerät. Alternativ wird ein separates Modem per LAN-Kabel mit dem vorhandenen Router verbunden.
- WLAN-Abdeckung: Gigabit kommt nur an, wenn das WLAN mithält. Ein Mesh-System oder ein LAN-Kabel zum Arbeitsplatz hilft in großen Wohnungen.
- Bohren und Kabelkanäle: Kleine Bohrungen für Kabel zählen meist zur üblichen Nutzung. Größere Eingriffe sollten Sie vorher mit dem Vermieter abstimmen.
Wenn das Internet trotz schneller Leitung abends stockt, liegt es oft am WLAN und nicht am Anschluss. Wie Sie das unterscheiden, zeigt unser Beitrag WLAN abends langsam: Überlastetes WLAN oder langsamer Anschluss?
Zu langsam? Ihre Rechte gegenüber dem Anbieter
Erreicht der Anschluss dauerhaft deutlich weniger als vertraglich zugesagt, dürfen Sie das Entgelt mindern oder außerordentlich kündigen. Als Nachweis dient eine Messreihe mit der Breitbandmessung der Bundesnetzagentur. Messen Sie dafür per LAN-Kabel und nicht über WLAN, sonst zählt das Ergebnis nicht.
Umzug: Was mit dem Internetvertrag passiert
Ziehen Sie um, muss der Anbieter den Vertrag an der neuen Adresse zu den bisherigen Bedingungen fortsetzen, sofern er dort liefern kann. Eine neue Mindestlaufzeit darf er dafür nicht verlangen. Kann er am neuen Wohnort keinen Anschluss bereitstellen, dürfen Sie mit einer Frist von einem Monat kündigen. Verträge, deren Mindestlaufzeit abgelaufen ist, lassen sich ohnehin monatlich kündigen. Welche Variante sich lohnt – mitnehmen, kündigen oder neu abschließen –, zeigt der Leitfaden Internetvertrag beim Umzug: mitnehmen, kündigen oder neu abschließen.
FAQ
Kann ich als Mieter Glasfaser beantragen, wenn der Vermieter nicht will?
Einen Anspruch auf den Ausbau gibt es nicht. Viele Vermieter stimmen aber zu, weil der Anschluss den Wert der Immobilie steigert und der Netzbetreiber die Kosten oft trägt.
Muss ich den Glasfasertarif nehmen, wenn das Haus angeschlossen wird?
Nein. Sie können bei Ihrem bisherigen Anbieter bleiben. Das Bereitstellungsentgelt kann der Vermieter trotzdem umlegen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wer bezahlt die Glasfaserdose in der Wohnung?
In der Regel der Netzbetreiber oder der Eigentümer. Für Mieter fällt höchstens das gedeckelte Bereitstellungsentgelt über die Nebenkosten an.
Fazit
Glasfaser in der Mietwohnung ist 2026 vor allem eine Frage der Abstimmung mit dem Vermieter. Die Kosten für Mieter sind gesetzlich gedeckelt, die Anbieterwahl bleibt frei, und beim Umzug schützt das Telekommunikationsgesetz vor teuren Doppelverträgen. Wer zusätzlich das WLAN in der Wohnung optimiert, bekommt die volle Geschwindigkeit auch dort, wo sie gebraucht wird.
